In ihrer Conclusio halten die Autoren fest, dass nach Wortlaut und Zielsetzung der MTR die besseren Argumente dafür sprechen, die Quellensteuerfreiheit für Ausschüttungen an eine EU-Muttergesellschaft nach Art 5 MTR auch dann zu gewähren, wenn diese die Beteiligung an der Tochtergesellschaft über eine zwischengeschaltete steuertransparente Personengesellschaft hält.