Aufgrund des EuGH-Urteils vom 10. 3. 2005, Rs Hermann, sprechen Beiser und Zorn von einer Wende für die Getränkebesteuerung im Rahmen von Restaurationsumsätzen. Aus dem Urteil ergebe sich deren Gemeinschaftsrechtskonformität, weswegen allfälligen Rückforderungen die Grundlage entzogen wäre. Im Beitrag wird diese Ansicht kritisch hinterfragt.