vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuer-Basis beim Kommissionsgeschäft mit Cost-plus-Vereinbarungen

StB Dr. Norbert Bramerdorfer, LL.M.ÖStZ 2005/907ÖStZ 2005, 421 Heft 19 v. 3.10.2005

Der Abzug der Kommissionärsaufwendungen und -provisionen vom umsatzsteuerlichen Lieferentgelt des Kommittenten lässt sich umsatzsteuerlich nur erklären, wenn die spezielle Kommissionsregelung in§ 3 Abs 3 UStG- unabhängig davon, ob diese ergänzend auch eine Lieferfiktion des Kommittenten statuiert - auch als ein nach allgemeinen Umsatzsteuerrecht sonst unzulässigen Saldierungsgebot der Kommissionärsleistung mit der Lieferung des Kommittenten gesehen wird. Übersteigt in der Anlaufphase einer Verkaufskommission der Aufwands- und Provisionsanspruch des Kommissionärs den an den Kommittenten auszukehrenden Umsatzerlös, ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der Kommittentenlieferung mit null anzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!