Durch das FVBG wurden ergänzende Gesetzesbestimmungen in das HGB aufgenommen, die zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten im Anhang und im Lagebericht erforderlich machen. Der Artikel erläutert die Bestimmungen des FVBG unter Einbeziehung der IAS 32 und 39 für die Anwendung in der Praxis.