Der Autor repliziert auf die Argumentation von Zeder in RdW 2005/334, S. 328, wonach das FinStrG keine „Finanzverbrechen“ kenne und § 17 StGB im Finanzstrafrecht keine Anwendung finde.
Der Autor repliziert auf die Argumentation von Zeder in RdW 2005/334, S. 328, wonach das FinStrG keine „Finanzverbrechen“ kenne und § 17 StGB im Finanzstrafrecht keine Anwendung finde.