Nach Auffassung des Verfassers verstößt die Tabaksteuerrichtlinie gegen das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Wettbewerbsneutralität von Abgaben und sei aufgrund dieses Verstoßes gegen den EG-Vertrag gemeinschaftsrechtswidrig.
Nach Auffassung des Verfassers verstößt die Tabaksteuerrichtlinie gegen das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Wettbewerbsneutralität von Abgaben und sei aufgrund dieses Verstoßes gegen den EG-Vertrag gemeinschaftsrechtswidrig.