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Zur österreichischen Getränkesteuer nach dem EuGH-Urteil Hermann (Teil 2)

Mag. Dr. Manuela Postl, MMag. Gerald EhgartnerÖStZ 2005/796ÖStZ 2005, 373 Heft 17 v. 1.9.2005

Im 1. Teil des Beitrages (ÖStZ 2005/694) wurden Ausführungen dahin gehend getroffen, dass entgegen der vonBeiserundZornin SWK 2005, S 440, vertretenen Ansicht die österreichische Rechtslage uE sehr wohl bereits durch die Entscheidung in der RsEKW eineendgültigeKlärung erfahren haben könnte. Die Auslegung im EuGH-UrteilHermannhätte demnach für die österreichische GetrSt auch keine Bedeutung, soweit sie Restaurationsumsätze betraf. Die Besteuerung von Getränken im Rahmen eines Restaurationsumsatzes wäre weiterhin als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen; Rückforderungsansprüche im Bereich der Restaurationsumsätze blieben daher aufrecht.

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