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Mutter-Tochter-Richtlinie versus § 94a EStG: Quellensteuerfreie Ausschüttungen bei "mittelbarer" Beteiligung der Muttergesellschaft?

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtDr. Stefan Bendlinger, StB, Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU)ÖStZ 2005/791ÖStZ 2005, 332 Heft 15 und 16 v. 2.8.2005

Aufgrund der unklaren Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) gewähren zahlreiche EU-Mitgliedstaaten die Quellensteuerfreiheit für Auswärtsausschüttungen nur im Falle einer "unmittelbaren" Beteiligung der Mutter- an der Tochtergesellschaft1)1)Siehe zB § 94a öEStG; § 43b Abs 2 dEStG.. So fordert zB der in Umsetzung des Art 5 MTR eingeführte § 94a EStG das Bestehen einer "unmittelbaren" Beteiligung von zumindest 10 % als Voraussetzung für die Quellensteuerfreiheit von Ausschüttungen an EU-Muttergesellschaften. Die Zwischenschaltung einer mitunternehmerisch tätigen Personengesellschaft soll deswegen trotz ihrer aus der Sicht des Quellenstaates vorhandenen Steuertransparenz schädlich sein2)2)So für Österreich zB EAS 2052 = SWI 2002, 310; Loukota, Österreichisches Außensteuerrecht (2002) Rz 189 iVm 168; siehe auch Doralt/Kirchmayr, EStG8, § 94a Tz 15 mwN., wobei diesfalls idR auch die Anwendung des begünstigten Schachtelsatzes des jeweiligen DBA ausgeschlossen sein wird3)3)Siehe etwa EAS 2052 = SWI 2002, 310 (Nichtanwendung des 5 %-Satzes im DBA Deutschland bei Beteiligung über eine deutsche GmbH & Co KG); zum Kriterium der Unmittelbarkeit in Art 10 Abs 2 OECD-MA siehe etwa Wassermeyer in Wassermeyer/Lang/Schuch (Hrsg), Doppelbesteuerung (2004) Art 10 MA Tz 77 mwN, sowie Tischbirek in Vogel/Lehner, DBA4, Art 10 Rz 55 und insb Rz 73 f zu neueren Tendenzen in Deutschland, wonach das Halten einer Beteiligung über eine Personengesellschaft - trotz des Erfordernisses der Unmittelbarkeit - womöglich der Quellensteuerbefreiung bzw Schachtelbegünstigung nicht entgegen steht.. Der folgende Beitrag soll der Frage nachgehen, wie diese Problematik aus dem Blickwinkel der Mutter-Tochter-Richtlinie zu beurteilen ist.

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