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Neu: Aufschiebende Wirkung im VwGH-Verfahren erleichtert! (RdW 2005/418, S 380)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/724ÖStZ 2005, 322 Heft 15 und 16 v. 2.8.2005

Den beim VwGH eingebrachten Beschwerden kann aufschiebende Wirkung zuerkannt werden. Zwei aktuelle Beschlüsse des VwGH könnten auf eine weniger restriktive Gewährung dieses Zahlungsaufschubes deuten.

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