Nach dem Urteil des EUGH vom 10.03.2005, C-491/03 ist lediglich die Besteuerung der Lieferung von alkoholischen Getränken gemeinschaftsrechtswidrig.
Nach dem Urteil des EUGH vom 10.03.2005, C-491/03 ist lediglich die Besteuerung der Lieferung von alkoholischen Getränken gemeinschaftsrechtswidrig.