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Zur österreichischen Getränkesteuer nach dem EuGH-Urteil Hermann (Teil 1)

Mag. Dr. Manuela Postl, MMag. Gerald EhgartnerÖStZ 2005/694ÖStZ 2005, 304 Heft 15 und 16 v. 2.8.2005

Durch das EuGH -Urteil vom 10.03.2005Rs C-491/03 Hermann, gewinnt die Thematik der ehemaligen österreichischen Getränkesteuer1)1)Der Einfachheit halber wird der Begriff „österreichische Getränkesteuer“ verwendet, wenngleich es sich hier um teils von den einzelnen Bundesländern modifizierte Abgaben handelt; im Folgenden: GetrSt.) eine neue Dimension. Hatte man bis dahin für geklärt gehalten, dass die österreichische GetrSt auf alkoholische Getränke gemeinschaftsrechtswidrig sei - ob im Einzelhandel oder im Rahmen von Restaurationsumsätzen erhoben - sprechenBeiserundZornnun von einer überraschenden Wende für die Getränkebesteuerung im Rahmen von Restaurationsumsätzen. Aus dem Urteil ergebe sich deren Gemeinschaftsrechtskonformität, weswegen allfälligen Rückforderungen die Grundlage entzogen wäre2)2)Vgl Beiser/Zorn , Die Gemeinschaftsrechtskonformität der Getränkesteuer in der Gastronomie, SWK 2005, S 440. Siehe auch schon Panosch/Schmiedbauer , Die Besteuerung von Restaurationsumsätzen entspricht auch im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren dem geltenden EU-Recht, SWK 2001, S 260.). Der vorliegende Beitrag ist darauf gerichtet, diese Ansicht kritisch zu hinterfragen.

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