Durch das EuGH -Urteil vom 10.03.2005Rs C-491/03 Hermann, gewinnt die Thematik der ehemaligen österreichischen Getränkesteuer1)) eine neue Dimension. Hatte man bis dahin für geklärt gehalten, dass die österreichische GetrSt auf alkoholische Getränke gemeinschaftsrechtswidrig sei - ob im Einzelhandel oder im Rahmen von Restaurationsumsätzen erhoben - sprechenBeiserundZornnun von einer überraschenden Wende für die Getränkebesteuerung im Rahmen von Restaurationsumsätzen. Aus dem Urteil ergebe sich deren Gemeinschaftsrechtskonformität, weswegen allfälligen Rückforderungen die Grundlage entzogen wäre2)). Der vorliegende Beitrag ist darauf gerichtet, diese Ansicht kritisch zu hinterfragen.