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Landwirtschaftliche Pauschalregelung auf Verpachtung von Jagdbezirken nicht anwendbar

JudikaturEuGHÖStZ 2005/682ÖStZ 2005, 313 Heft 14 v. 15.7.2005

§ 22 UStG - Art 25 RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) ist dahin auszulegen, dass die gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Art 25 Abs 2 6. MWSt-RL definiert sind, gilt und dass die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Regelung dieser Richtlinie unterliegen.

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