§ 35 BAO , § 23 KStG - Ein Verein oberösterreichischer Gemeinden zur Förderung von Tourismus, Regionalmarketing, Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehr, Kommunikation, Kultur, Gesundheit sowie Bildung und zur optimalen Lukrierung von Fördermitteln des LEADER+-Programms der EU ist nicht gemeinnützig, wenn die Wirtschaftsförderung dabei eindeutig überwiegt.
UFS 29.04.2005, RV/0429-L/04