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Keine Gemeinnützigkeit eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins

JudikaturUFSÖStZ 2005/676ÖStZ 2005, 312 Heft 14 v. 15.7.2005

§ 35 BAO , § 23 KStG - Ein Verein oberösterreichischer Gemeinden zur Förderung von Tourismus, Regionalmarketing, Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehr, Kommunikation, Kultur, Gesundheit sowie Bildung und zur optimalen Lukrierung von Fördermitteln des LEADER+-Programms der EU ist nicht gemeinnützig, wenn die Wirtschaftsförderung dabei eindeutig überwiegt.

UFS 29.04.2005, RV/0429-L/04

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