Die Verhängung von EU-Wettbewerbsbußen sowie die geplante Verbandsstrafbarkeit erfordern nach Ansicht von Bachl, die Abzugsfähigkeit derartiger Zahlungen auch bei Kapitalgesellschaften zu untersuchen.
Die Verhängung von EU-Wettbewerbsbußen sowie die geplante Verbandsstrafbarkeit erfordern nach Ansicht von Bachl, die Abzugsfähigkeit derartiger Zahlungen auch bei Kapitalgesellschaften zu untersuchen.