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Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel (EAS 2550 v 27. 12. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-AllgemeinÖStZ 2005/632ÖStZ 2005, 299 Heft 13 v. 1.7.2005

Art 11 OECD-MA

Im Geltungsbereich des Art 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (s EAS 2305 und EAS 2480, ÖStZ 2005/64; ÖStZ 2005, 31). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden Ertrag abwerfen. Es sind derzeit aber keine Erfordernisse erkennbar, diese Grundsätze bei der Besteuerung des Ertrages von Nullkuponanleihen aufzugeben, zumal auch bei Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften nach wie vor nicht darauf abgestellt wird, ob die Ausschüttung aus einer langjährig thesaurierten oder aus der laufenden Gewinnerzielung stammt. (SWI 2005, 108)

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