In der Rs Scandic Gåsabäck AB beurteilte der EuGH Fragen zum Leistungsaustausch und zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei der verbilligten Abgabe von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer. Der Beitrag befasst sich mit den Folgen für Österreich.