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Befangenheit und Ablehnung von Mitgliedern des Unabhängigen Finanzsenats (Renner, UFS 2005/5, S 170)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/599ÖStZ 2005, 290 Heft 13 v. 1.7.2005

Mitglieder der UFS können befangen sein und haben sich dann der Ausübung ihres Amtes zu enthalten, sie können aber auch von den Parteien des Verfahrens abgelehnt werden. Renner stellt Unterschiede und Parallelitäten dieser Tatbestände anhand konkreter Fälle dar.

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