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§ 295a BAO - Ereignisse mit Wirkung für die Vergangenheit (Beiser, ÖStZ 2005/360, S 178)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2005/591ÖStZ 2005, 289 Heft 13 v. 1.7.2005

Der dritte und letzte Teil der Artikelreihe befasst sich mit den Bedingungen und Steuerklauseln, der Wirkung der Vergangenheit im Bereich der Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer und dem Gebot der Einmalerfassung.

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