Der Vorlagebeschluss werde va Klarheit bei der Auslegung der Stillstandsklausel bringen. Sollte der EuGH deren Anwendbarkeit verneinen, werde sich zeigen, ob im Drittstaatsfall auf Rechtfertigungsebene dieselben engen Maßstäbe anzuwenden seien wie bei rein innergemeinschaftlichen Fällen.