Ausländische Unternehmer können Anträge auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern des Jahres 2004 nur mehr bis 30. 6. 2005 beim Finanzamt Graz-Stadt (A-8010 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, Telefon 0316/881, Telefax 0316/817608) einreichen. Dem amtlichen Rückerstattungsformular (www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=ust ) sind auch die Originalrechnungen und eine Original-Unternehmerbescheinigung anzuschließen.