Oberkleiner / Sulz befassen sich mit verfahrensrechtlichen Fragen zu der mit dem AbgÄG 2004 neu eingefügten Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG für Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreibungen und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind.