Der Gesetzgeber hat im Rahmen des AbgÄG 2004 die für beschränkt Steuerpflichtige geltenden Regelungen geändert und an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben angepasst. Der Verfasser widmet sich der Frage, wie weit dies gelungen ist und welche zusätzlichen Anpassungen voraussichtlich noch erforderlich sind.