Mit dem AbgÄG 2004 hat § 12 Abs 2 Z 1 UStG und die damit in Zusammenhang stehende Vorsteuerabzugsberechtigung bei Gebäuden eine Änderung erfahren, die im Beitrag (inkl Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens) vorgestellt wird.
Mit dem AbgÄG 2004 hat § 12 Abs 2 Z 1 UStG und die damit in Zusammenhang stehende Vorsteuerabzugsberechtigung bei Gebäuden eine Änderung erfahren, die im Beitrag (inkl Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens) vorgestellt wird.