Seit dem AbgÄG 2004 sind bei Zuwendungen von Privatstiftungen die fiktiven Anschaffungskosten um negative Anschaffungskosten des zugewendeten Wirtschaftsgutes bzw um negative Buchwerte des zugewendeten sonstigen Vermögens zu vermindern.
Seit dem AbgÄG 2004 sind bei Zuwendungen von Privatstiftungen die fiktiven Anschaffungskosten um negative Anschaffungskosten des zugewendeten Wirtschaftsgutes bzw um negative Buchwerte des zugewendeten sonstigen Vermögens zu vermindern.