Die IZP stehe - wie schon der IFB - für die Anschaffung eines Bodenschatzes nicht zu, weil kein abnutzbares Anlagevermögen vorliege.
Die IZP stehe - wie schon der IFB - für die Anschaffung eines Bodenschatzes nicht zu, weil kein abnutzbares Anlagevermögen vorliege.