Nach den LStR und EStR ist das Kilometergeld auch dann abzugsfähig, wenn ein fremdes Fahrzeug verwendet wird. Dagegen kann eine AfA bei Verwendung eines fremden Fahrzeuges nicht geltend gemacht werden. Der Widerspruch sei offenkundig.
Nach den LStR und EStR ist das Kilometergeld auch dann abzugsfähig, wenn ein fremdes Fahrzeug verwendet wird. Dagegen kann eine AfA bei Verwendung eines fremden Fahrzeuges nicht geltend gemacht werden. Der Widerspruch sei offenkundig.