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Rückstellungen: 80-%-Grenze auch bei eingetretener Leistungspflicht? (Doralt, RdW 2005/275, S 241)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/503ÖStZ 2005, 267 Heft 12 v. 15.6.2005

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten sind nur mit 80 % ihres Teilwertes anzusetzen. Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der „Laufzeit“, bespricht den Gesetzeszweck und das deutsche Vorbild und erörtert die Absicht des Gesetzgebers.

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