Ein neues EuGH-Urteil führt zu einer Wende hinsichtlich der Getränkesteuerrückforderungen der Gastwirte: Getränkesteuern auf alkoholische Getränke, die in einer Gastwirtschaft serviert werden, sind EU-konform. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sei damit Getränkesteuerrückforderungen der Gastronomie die Grundlage entzogen.