Der VwGH nimmt mit Erk 2004/16/0199 vom 24.02.2005 zu den Fragen des Ausreichens von makroökonomischen Aspekten zur Verweigerung der Rückzahlung der Getränkesteuer Stellung.
Der VwGH nimmt mit Erk 2004/16/0199 vom 24.02.2005 zu den Fragen des Ausreichens von makroökonomischen Aspekten zur Verweigerung der Rückzahlung der Getränkesteuer Stellung.