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Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds (EAS 2530 v 15. 11. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-DeutschlandÖStZ 2005/463ÖStZ 2005, 223 Heft 10 v. 17.5.2005

Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österr Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österr beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen.

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