Nach Ansicht von Endfellner ist die in den UStR vertretene Gleichsetzung des Begriffs der Betriebsstätte iSd UStG mit jenem in § 29 BAO verständlich und missverständlich zugleich.
Nach Ansicht von Endfellner ist die in den UStR vertretene Gleichsetzung des Begriffs der Betriebsstätte iSd UStG mit jenem in § 29 BAO verständlich und missverständlich zugleich.