Der Autor befasst sich mit dem VwGH -Erkenntnis vom 29.09.2004, 2000/13/0014, womit nach § 8 Z 2 KommStG eine Befreiung von der Kommunalsteuer ausgesprochen wurde und zieht Schlüsse aus dem zit Erkenntnis.
Der Autor befasst sich mit dem VwGH -Erkenntnis vom 29.09.2004, 2000/13/0014, womit nach § 8 Z 2 KommStG eine Befreiung von der Kommunalsteuer ausgesprochen wurde und zieht Schlüsse aus dem zit Erkenntnis.