Baldauf diskutiert die Frage, ob Zahlungen zum Erwerb der bisherigen BUWOG-Mietwohnung (Kaufpreisanteile) als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Baldauf diskutiert die Frage, ob Zahlungen zum Erwerb der bisherigen BUWOG-Mietwohnung (Kaufpreisanteile) als Sonderausgaben abzugsfähig sind.