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Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur näheren Bestimmung der Voraussetzungen für eine Zuzugsbegünstigung (Zuzugsbegünstigungsverordnung), BGBl II 2005/102

ÖStZ 2005/376ÖStZ 2005, 208 Heft 10 v. 17.5.2005

Aufgrund des § 103 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG), BGBl Nr 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 8/2005, wird zur näheren Bestimmung, unter welchen Voraussetzungen der Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Forschung dient und aus diesem Grunde in öffentlichem Interesse gelegen ist, verordnet:

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