Die Verordnung des BMF, BGBl II Nr 2003/528, schafft ein Wahlrecht für Abgabepflichtige mit Zweitwohnsitz in Österreich, in die beschränkte Steuerpflicht zu optieren.
Die Verordnung des BMF, BGBl II Nr 2003/528, schafft ein Wahlrecht für Abgabepflichtige mit Zweitwohnsitz in Österreich, in die beschränkte Steuerpflicht zu optieren.