Mit der Verordnung BGBl II Nr 2003/583 vom 23. 12. 2003 wurden die Anforderungen der Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der elektronischen Rechnungen näher spezifiziert.
Mit der Verordnung BGBl II Nr 2003/583 vom 23. 12. 2003 wurden die Anforderungen der Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der elektronischen Rechnungen näher spezifiziert.