Durch die aktuellen Änderungen des UStG 1994 wurden ua die Eigenverbrauchstatbestände nach § 3 Abs 2 und § 3a Abs 1a verschoben und - in Reaktion auf das EuGH-Urteil Rs Seeling - der § 6 Abs 1 Z 16 neu gefasst. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Grundstückseigenverbrauch dargelegt.