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Die stille Gesellschaft und deren Rechnungslegung (Kapferer,RWZ 2004/21, S 82)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/449ÖStZ 2004, 191 Heft 9 v. 3.5.2004

Die Einlage eines stillen Gesellschafters in ein Unternehmen kann vertraglich vielfältig gestaltet werden. In Abhängigkeit der Merkmalsausprägungen Verzinslichkeit, Teilnahme am Risiko, Mitspracherechte entscheidet sich, ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handelt.

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