KStG 1988: § 10 Abs 4
Hält ein österr Bankinstitut Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10%ige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österr Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten, dann ist bei diesen Sachgegebenheiten (wenn sonach die zypriotische Gesellschaft schwerpunktmäßig keine anderen Passiveinkünfte erzielt, denen Schädlichkeitscharakter iSd VO BGBl 1995/57 zukommt) nicht erkennbar, dass die Steuerbefreiung der zypriotischen Gewinnausschüttung gem § 10 Abs 4 KStG idF BBG 2003 verloren gehen sollte. Wohl stellen Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen Passiveinkünfte dar, doch wird ihnen nur dann Schädlichkeitsstatus zugemessen, wenn sie Beteiligungen betreffen, die bei direktem Halten durch die Bank-Muttergesellschaft im Veräußerungsfall Steuerpflicht auslösen würden (siehe § 2 Z 3 lit c der zit VO). Dies ist aber beim Halten von wesentlichen Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften nicht der Fall. (SWI 2004, 2)