Stefaner beurteilt die Behandlung von Einkünften eines “Managers" nach innerstaatlichem Recht sowie nach Art 16 OECD-MA und stellt die Besonderheiten der DBA mit Deutschland und der Schweiz vor.
Stefaner beurteilt die Behandlung von Einkünften eines “Managers" nach innerstaatlichem Recht sowie nach Art 16 OECD-MA und stellt die Besonderheiten der DBA mit Deutschland und der Schweiz vor.