Anders als bei der ordentlichen oder vereinfachten Kapitalherabsetzung kommt es bei einer Einziehung von Aktien nicht zu einer gleichmäßigen Reduktion des Kapitals. Für die Darstellung dieses Vorganges im Jahresabschluss bestehen Wahlrechte, die im Rahmen des “Rechnungswesenlexikons" dargestellt werden.