Die Autorinnen beschäftigen sich mit der vom Gesetzgeber im BBG 2003 eingeführten Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG und insb mit dem Wahlrecht, im Falle einer Verlustsituation den nachzuversteuernden Betrag entweder mit dem laufenden Verlust auszugleichen oder eine Nachversteuerung vornehmen zu können.