Die in den letzten Jahren vorbereitete Reform der erstinstanzlichen Abgabenverwaltung wird im Jahr 2004 zu verschiedenen Zeitpunkten wirksam: Die Neuordnung der Zollämter und des erstinstanzlichen Wirkungsbereiches der Finanzlandesdirektionen gem § 17b Abs 8 AVOG grundsätzlich ab 1. 5. und die Neuordnung der Finanzämter ab 1. 1.