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Schenkung an Privatstiftung, Geschenkgeber bleibt Treuhänder

ErlassrundschauÖStZ 2004/287ÖStZ 2004, 125 Heft 6 v. 15.3.2004

ErbStG: § 1

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an eine Privatstiftung unterliegt auch dann der Schenkungssteuer, wenn der Geschenkgeber (Stifter) Treuhänder der geschenkten Gesellschaftsanteile bleibt. Dies gilt auch dann, wenn die Treuhandlösung berufsrechtlich verboten wäre.

BMF , 13.05.2003

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