Nur fünf Tage nach dem VwGH -Erkenntnis 04.12.2003, 2003/16/0148, zum “Behalterecht der Gemeinden" (Getränkesteuer auf alkoholische Getränke), wurde Italien vom EuGH verurteilt; dies stelle nach Auffassung des Autors “eine Rute im Fenster" gegen einen gemeinschaftsrechtswidrigen Vollzug dar.