Der Autor befasst sich mit der Rsp des VwGH, welcher in Fällen, bei denen es nicht um eine Liebhabereibeurteilung geht, mehrere in einem Gebäude gelegene Wohnungen als Beurteilungseinheit betrachtet, in Liebhabereifällen hingegen nicht.
Der Autor befasst sich mit der Rsp des VwGH, welcher in Fällen, bei denen es nicht um eine Liebhabereibeurteilung geht, mehrere in einem Gebäude gelegene Wohnungen als Beurteilungseinheit betrachtet, in Liebhabereifällen hingegen nicht.