Das BMF hat eine Rl zur Akteneinsicht gem § 90 BAO herausgegeben. Darin werden einige Aspekte angesprochen, die va das Verfahren vor dem UFS betreffen. Nach Ansicht des Autors geben die Ausführungen des BMF eine Rechtsansicht wieder, die teilweise im Widerspruch mit der bisherigen Judikatur des VwGH stehe.