Das AbgÄG 2003 hat die BAO ua im Bereich der Betriebsprüfung, der Zustellungsvollmachten, der Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen, der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung sowie der Aufhebung nach § 299 BAO geändert. Diese Änderungen stellt Ritz im vierten Teil seines Überblicks über die BAO-Änderungen dar.