Die Beachtung des Urteils durch die Abgabenbehörden der Gemeinden ist nach Ansicht von Panosch gar nicht so schwierig, wie es Kürzl in seinem Beitrag in SWK 33/2003, S 804 ff, dargestellt habe. Die Rückzahlungsfrage sei einer sauberen, rechtskonformen und auch verwaltungsökonomischen Lösung zugänglich.