Seit Jänner 2003 sind ausnahmslos alle AußenprüferInnen der Finanzverwaltung in der Lage, die Prüfsoftware ACL2)) einzusetzen. Die gesetzliche Regelung 1999 mit einer Übergangsregelung bis 1. 1. 2001 verpflichtet die Unternehmen, Daten spätestens ab 1. 1. 2001 zur Verfügung zu stellen3)). Dieser Aufsatz beschreibt die bisher gesammelten Erfahrungen und die für 2004 geplanten Neuerungen.