vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die elektronische Betriebsprüfung 2003/2004

Die BetriebsprüfungBernhard Kurz1)1) Bernhard Kurz ist Gruppenleiter einer Spezialgruppe für EDV- und Systemfragen der Groß-BP Wien-Körperschaften, Leiter des BMF-Projekts “Einsatz von Prüfsoftware in der Betriebsprüfung", E-audit Kontaktperson im Rahmen des EU Fiscalis Programms und Mitglied des Fachsenats für Datenverarbeitung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.ÖStZ 2004/192ÖStZ 2004, 81 Heft 4 v. 16.2.2004

Seit Jänner 2003 sind ausnahmslos alle AußenprüferInnen der Finanzverwaltung in der Lage, die Prüfsoftware ACL2)2)www.acl.com .) einzusetzen. Die gesetzliche Regelung 1999 mit einer Übergangsregelung bis 1. 1. 2001 verpflichtet die Unternehmen, Daten spätestens ab 1. 1. 2001 zur Verfügung zu stellen3)3)www.bmf.gv.at/steuern/WeitereSteuern/bundesabgabenordnung/erl03072000.htm . Die Erlässe AO245, 5. 3. 1999, GZ 022251/5-IV/2/99 und AO245, 3. 7. 2000, GZ 02 2251/3-IV/2/00, beinhalten Übergangsregelungen und technische Informationen. Siehe auchÖStZ 2000/893, Bernhard Kurz, Die Zurverfügungstellung von Unterlagen auf Datenträgern.). Dieser Aufsatz beschreibt die bisher gesammelten Erfahrungen und die für 2004 geplanten Neuerungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!